Altholzcontainer
Was gehört in einen Altholzcontainer?
Je nach Kategorie dürfen verschiedene Holzarten im Container entsorgt werden. Unter die Kategorien A1 bis A3 fallen Holzarten, die naturbelassen oder mit organischen Mitteln behandelt sind. Unter Holz A4 werden Materialien verstanden, die gefährliche Stoffe enthalten. Dies ist der Fall, wenn Holzschutzmittel eingesetzt wurden.
Bitte beachten Sie, dass eine Befüllung mit anderen Abfällen ein höheres Entgelt für die Entsorgung zur Folge hat.
Diese Holzarten dürfen im Container (Holz A1 – A3) entsorgt werden:
- Abbruchholz
- Bauholz
- Küchenarbeitsplatten
- Möbelholz
- Palettenholz
- Verpackungsholz
Im Folgenden finden Sie Beispiele von Gegenständen, die in Kategorie A4 eingeordnet werden:
- kesseldruckimprägnierte Hölzer
- Lackierte Außenhölzer
- Leitungsmasten
- Bahnschwellen (separate Entsorgung auf Anfrage)
Finden sich Anhaftungen gefährlicher Stoffe am Holz oder ist es anderweitig mit Schadstoffen belastet, wird es unter der Kategorie A4 geführt und entsprechend entsorgt.
Was gehört nicht in den Container für Holzabfall?
Es dürfen keine Abfälle entsorgt werden, die keine Holzabfälle der Kategorien A1 bis A4 sind. Sollten bei Ihren Bauarbeiten andere Abfallstoffe anfallen, können wir Ihnen eine passende Entsorgung anbieten. Beispiele von Stoffen, die nicht im Holzcontainer entsorgt werden dürfen:
- Altreifen
- Asbesthaltige Materialien
- Dachpappe und andere teerhaltige Materialien
- Druckbehälter
- Elektroschrott
- gefährliche Stoffe
- Glaswolle und andere Dämmmaterialien
- Gipsabfälle/Leichtbaustoffe
- Styropor
- Papier, Pappe, Folie
- Plastik
- Schrott/Metalle
- Gartenabfälle/Grünschitt
- Erde/Erdaushub
- Farben/Lacke und Schlämme